Schön, dass Du mitkommst!
Seit fast 20 Jahren bin ich nun mit Gästen unterwegs – und erlebe so einiges. Das Ergebnis dieser langjährigen Erfahrungen sind nachfolgende Hinweise (und wie ich denke, oftmals Selbstverständlichkeiten…).
Bei Deiner Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen beachte bitte die nachfolgenden Hinweise (Änderungen vorbehalten!):
Weitere Hinweise nach den gesetzlichen Vorschriften zur Informationspflicht/Anbieterin findest Du unter Kontakt/Impressum – zur Verwaltung der personenbezogenen Daten siehe Datenschutz.
Hinweise für Veranstalter / Gruppen-Buchungen findest Du weiter unten.
Hinweise zur Teilnahme an meinen Veranstaltungen:
- Anmeldung: Die Anmeldung zur Teilnahme an meinen öffentlichen Führungen ist stets erforderlich und kann nur per Email erfolgen!
- Angaben bei der Anmeldung: Für die Anmeldung brauche ich Deinen Namen, Anzahl der teilnehmenden Personen, Deine Email-Adresse und eine Mobil-Nummer, unter der ich Dich am Veranstaltungstag notfalls persönlich erreichen kann. Anmeldungen ohne Mobil-Nummer nehme ich nicht entgegen!
Die Mobil-Nummer wird benötigt, um Dich im Fall kurzfristiger Änderungen oder Absagen (z.B. wetterbedingt) erreichen zu können. Solltest Du eine falsche Nummer angeben oder nicht erreichbar sein, übernehme ich keine Haftung, falls wichtige Informationen Dich nicht rechtzeitig erreichen. - Treffpunkte: Die genauen Treffpunkte erhältst Du erst bei erfolgreicher Anmeldung mit der Buchungsbestätigung.
- Veranstaltung ohne Vorkasse: Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst Du i.d.R. innerhalb von 48 Stunden eine Buchungsbestätigung per Email mit allen wichtigen Informationen. Die Bezahlung erfolgt bar vor Ort (bitte Betrag passend bereithalten – es besteht keine Wechselmöglichkeit!)
- Veranstaltungen mit Vorkasse: Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst Du i.d.R. innerhalb von 48 Stunden eine Zahlungsaufforderung per Email: Die Teilnahmegebühr ist innerhalb von 3 Werktagen vollständig zu entrichten – nur so lange ist der Platz für Dich reserviert! Nach Geldeingang bekommst Du eine Buchungsbestätigung per Email mit allen wichtigen Informationen.
- Kein Zahlungseingang: Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen keine Zahlung und es wurden keine weiteren Absprachen getroffen, erlischt Deine Reservierung ohne weitere Benachrichtigung und der Platz wird neu vergeben.
- Zustandekommen der Buchung / Buchungsbestätigung: Die Buchung kommt erst mit Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.
- Widerruf: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da es sich bei meinen Führungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein fester Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
- Stornierung: Bitte melde Dich bei einer Absage rechtzeitig ab! Bis zum Anmeldeschluss (bzw. bis zu 3 Werktagen vor der Veranstaltung, falls kein Anmeldeschluss angegeben) fallen Stornokosten in Höhe von 50% der Teilnahmegebühr an – gezahlte Beträge werden entsprechend erstattet. Nach Anmeldeschluss (bzw. weniger als 3 Werktage vor Termin) wird die volle Teilnahmegebühr fällig. Alternativ kannst Du gerne selbst für Ersatz sorgen. Bitte sag mir in diesem Falle vorher Bescheid, wer Deinen Platz einnehmen wird – sonst kann ich diese Person(en) nicht mitnehmen.
- Umbuchung: Umbuchungen auf andere Termine sind organisatorisch nicht möglich. In diesem Falle ist eine Stornierung (bitte Stornobedingungen u. -kosten beachten!) und anschließende neue Buchung erforderlich.
- Mindestteilnehmerzahl: Für öffentliche Führungen gilt i.d.R. eine Mindestteilnehmerzahl. Wird diese nicht erreicht, kann die Veranstaltung abgesagt werden – ein Anspruch auf Durchführung besteht in diesem Fall nicht.
- Bitte erscheine pünktlich – am besten schon 15 Minuten vor Beginn – am vereinbarten Treffpunkt. Bei zu erwartenden Verspätungen melde Dich rechtzeitig vor Beginn der Führung (s. Angaben auf der Buchungsbestätigung). Bei öffentlichen Führungen muss ich grundsätzlich zur festgesetzten Zeit starten und bin ab dann nicht mehr erreichbar! Bei diesen Veranstaltungen kann ich weder auf Dich warten (auch nicht, wenn Du „nur noch die Jacke anziehen oder schnell zur Toilette“ musst), noch bei Nichterscheinen hinterher telefonieren. Das pünktliche „einsatzfertige“ Erscheinen oder die rechtzeitige Kontaktaufnahme liegt in Deiner Eigenverantwortung! Eine Erstattung bei Verspätung oder Nichterscheinen ist ausgeschlossen.
- Aktuelle Informationen zu den Veranstaltungen werden stets auf meiner Website sehr zeitnah veröffentlicht! Bitte informiere Dich auch kurz vor der Veranstaltung nochmals, ob es Änderungen oder neue Informationen gibt.
- Höhere Gewalt / Unwetter: Bei Eintritt unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (z.B. höhere Gewalt, Staus, Baustellen, Pannen, Unfälle, Streiks, behördliche Anordnungen, eingetretene Gefährdungen etc.) oder bei bestimmten Naturereignissen können kurzfristig Änderungen erforderlich sein. Zu Naturereignissen zählen u.a.: Angekündigte Unwetter, Sturm, Gewitter, zu hohe UV-Belastung, Hitze (bei zu erwartenden Temperaturen, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung 27°C übersteigen, finden i.d.R. keine Wanderungen mehr statt!). Maßgebend für Wettervorhersagen sind die Prognosen und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD).
- Absage der Führung: Falls Führungen aus o.g. Gründen vollständig abgesagt werden müssen, da die zu erwartenden Umstände ein Risiko für die Veranstaltung und/oder die Sicherheit der Teilnehmer bedeuten, wird die volle Teilnahmegebühr umgehend zurückerstattet. Darüberhinausgehende Entschädigungsansprüche seitens des Teilnehmers oder ein Anspruch auf Durchführung bestehen nicht.
- Abbruch der Führung: Treten während der Führung äußere Umstände ein, die die Unternehmung und/oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden bzw. die Durchführung für eine oder alle Parteien unzumutbar machen (z.B. höhere Gewalt, Naturereignisse o.ä.) kann die Veranstaltung unterbrochen oder ganz abgebrochen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadenersatz oder Rückerstattung/Erlassung des Entgeltes für bereits erbrachte Leistung.
- Haftung: Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung für sein Handeln, seine Ausrüstung und seine Gesundheit. Ebenso besteht eine Mitwirkungspflicht, zum Gelingen der gemeinsamen Veranstaltung beizutragen.
Eine Haftung kann nur für meine Gästeführer-Leistung übernommen werden. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Gästeführerin.
Über meine Mitgliedschaft in der AG Gästeführungen im Landkreis Rotenburg/Wümme besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD) eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung: Generali Versicherung AG, 81731 München, Geltungsbereich weltweit - Kombinierte Veranstaltungen / Programmpunkte mit Kooperationspartnern: Bei kombinierten Veranstaltungen handelt es sich um ein gemeinschaftliches Angebot mit meinen Kooperationspartnern. Vertragspartner eines Programmpunktes ist der jeweils genannte Anbieter für die entsprechende Leistung. Jeder Leistungserbringer haftet eigenverantwortlich ausschließlich für seinen Leistungsanteil – eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.
- Eignung für Altersgruppen / Barrierefreiheit: Beschreibungen der jeweiligen Tour und die diesbezüglichen Informationen findest Du auf meiner Website. Meine öffentlichen Touren sind nicht vollständig barrierefrei.
- Minderjährige können nur in Begleitung mindestens einer Aufsichtsperson über 18 Jahre teilnehmen – die Gästeführerin hat nicht die Aufsichtspflicht!
- Körperliche Fitness: Outdoor-Veranstaltungen und Naturwanderungen sind KEINE Spaziergänge – sie erfordern deutlich mehr Kondition! Daher solltest Du körperlich fit sein, Kondition für mehrere Kilometer auf naturnahen, unebenen Wegen haben und bei einem zügigen Wandertempo mithalten können! Bitte beachte, dass wir teilweise in Gebieten unterwegs sind, wo Rettungsmöglichkeiten nur noch eingeschränkt zur Verfügung stehen! Mit Deiner Teilnahme erklärst Du, dass Du gesund und den Anforderungen gewachsen bist.
- Passende Ausrüstung: Für die Teilnahme solltest Du entsprechend ausgerüstet sein und Wetter-angepasste Kleidung tragen (lange Hosen, festes Schuhwerk, Kopfbedeckung, ggf. textiler Sonnen- u. UV-Schutz oder Regenbekleidung – keine Regenschirme!) Ggf. sind Sonnencreme u. Insektenschutz hilfreich. Denke auch an persönliche Verpflegung bei längeren Touren (Trinken!) sowie ggf. eine Sitzunterlage.
- Eigenverantwortliches Verlassen einer laufenden Führung: Falls Du eine Führung vor dem offiziellen Schluss (Tour-Ende am offiziellen Zielpunkt – Verabschiedung durch mich) verlassen willst, melde Dich bitte ab. Das eigenmächtige und vorzeitige Verlassen einer Führung erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Eine Haftung für daraus resultierende Schäden oder Unfälle sowie entgangener Leistungen wird ausgeschlossen. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.
- Verzögerungen durch Teilnehmer aufgrund mangelhafter Kondition oder Ausrüstung: Solltest Du trotz meiner sorgfältigen Tourbeschreibung und Informationen vor Beginn der Führung die Anforderungen falsch eingeschätzt haben und bekommst unterwegs Probleme, informiere mich unverzüglich. In diesem Fall bin ich verpflichtet, für die sichere Fortsetzung der Tour zu sorgen und muss als Tourleitung vor Ort entscheiden, ob ein Notruf, ein eigenverantwortliches Verlassen der Veranstaltung, eine verkürzte Strecke oder Veränderung der Tour erforderlich sind – dies kann u.U. vor Ort zu Verzögerungen führen. Für Schäden oder entgangene Leistungen durch schuldhaft verursachte Verzögerungen von Teilnehmern haftet die Gästeführerin nicht. Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erstattung von Teilnahmegebühren.
- Telefonieren während der Veranstaltung: Privates Telefonieren während der Führung stört und gefährdet die Sicherheit. Bitte stelle Dein Mobil-Telefon auf lautlos und verzichte auf das private Telefonieren während meiner Führungen. Solltest Du Rettungskraft sein oder in Bereitschaft an meiner Führung teilnehmen, teile mir dies bitte vor Beginn mit.
- Ausschluss von Teilnehmern durch Fehlverhalten: Den Anweisungen der Gästeführerin ist Folge zu leisten – sowohl in Bezug auf die Hinweise im Vorfeld wie auch während der Veranstaltung. Wenn Teilnehmer durch ihr Verhalten die Sicherheit der Tour und/oder Teilnehmer gefährden und/oder ihr Verhalten für die Fortsetzung der Führung unzumutbar ist, ist die Gästeführerin berechtigt, diese Teilnehmer von der Führung auszuschließen. Zum Fehlverhalten gehören u.a. Verspätungen, mangelhafte Ausrüstung, erkennbare/bekannte gesundheitliche Probleme, eigenverschuldete Verzögerungen während der Führung, privates Telefonieren während der Veranstaltung, Alkohol-/Drogenkonsum, aggressives u. respektloses Verhalten, Nichtbefolgen der Anweisungen. Im schlimmsten Fall muss eine Führung aus diesem Grund komplett abgebrochen werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder weitere Haftungs-Ansprüche gegen die Gästeführerin.
- Mitführen von Hunden: Hunde oder andere Tiere sind bei einigen Veranstaltungen oder Veranstaltungsorten nicht erlaubt. Bitte informiere Dich vorher bei mir, ob Du Deinen Hund während der Veranstaltung mitnehmen kannst!
- Leinenpflicht: Sofern Hunde mitgeführt werden dürfen, besteht unabhängig von der Jahreszeit während der gesamten Veranstaltung durchgängig Leinenpflicht!
- Während meiner öffentlichen Veranstaltungen werden ggf. Fotos gemacht. U.u. sind darauf auch teilnehmende Personen zu erkennen. Diese Fotos werden von mir oder meinen Partnern im Rahmen meiner Arbeit teilweise veröffentlicht. Falls Du damit nicht einverstanden bist, melde Dich bitte vor der Führung bei mir. Ansonsten erklärst Du mit Deiner Teilnahme Dein Einverständnis zur Veröffentlichung solcher Fotos.
- Filmen, Fotografieren sowie Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken während der Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis der Gästeführerin gestattet. Sollten weitere Genehmigungen für die Aufnahmen und ggf. Veröffentlichung erforderlich sein (z.B. durch Behörden, Personen etc.), sind diese im Vorfeld selbständig einzuholen und zum Termin mitzubringen.
- Mit der Buchung / Teilnahme an meiner Veranstaltung erkennst Du diese Teilnahmebedingungen verbindlich an!
Für Veranstalter / Gruppen-Buchungen gilt:
Wenn Ihr eines meiner Angebote für Eure Reise oder Gruppe buchen wollt, sprecht mich gerne an. Wir entwickeln ein passgenaues Programm, wo Ihr auch eigene Wünsche einbringen könnt, und vereinbaren einen individuellen Termin für die Führung.
- Schriftliches Angebot: Nach unserer Absprache bekommt Ihr von mir ein schriftliches Angebot, wo alle wichtigen Daten und Hinweise für Eure Veranstaltung aufgeführt sind. Bitte überprüft sie nochmals!
- Reservierung Termin: Euer Wunschtermin ist vom Angebotsversand an 7 Kalendertage für Euch reserviert.
- Ende des Angebotes: Sollte innerhalb der Frist keine schriftliche Bestätigung bei mir eingehen, wird die Reservierung ohne weitere Benachrichtigung aufgehoben – das Angebot erlischt damit vollständig!
- Buchung & Bestätigung: Die Buchung kommt erst mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebotes per Brief, Email oder Handy-Foto zustande. Diese schriftliche Bestätigung muss innerhalb von 7 Kalendertagen erfolgen – eine Verlängerung dieser Frist bedarf der vorherigen Absprache!
Mit Rücksendung des unterschriebenen Angebotes entsteht ein Dienstvertrag und es gelten die AGB als anerkannt. - Widerruf: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da es sich bei meinen Führungen um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, für die ein fester Termin oder Zeitraum vorgesehen ist.
- Leistungsumfang & Änderungswünsche: Das schriftliche Angebot beschreibt meine Gästeführer-Leistungen und ist Bestandteil des Programms. Änderungswünsche müssen abgestimmt werden und können u.U. Mehrkosten verursachen.
- Entgelt: Das genannte Entgelt gilt nur für die beschriebene Gästeführung; Eintrittspreise, spezielle Führungen in Einrichtungen, weiterer Transfer, Fahrten z.B. mit Schiff, Kahn oder Kutsche, Parkgebühren etc. sowie gastronomische Leistungen sind hierin nicht enthalten!
- Zahlungsbedingungen: Preise und Zahlungsmodalitäten sind gemäß unserer Absprache in dem schriftlichen Angebot aufgeführt.
- Stornierungen: Der Auftrag für meine Gästeführer-Leistungen kann bis 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung werden bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 50% des vereinbarten Entgeltes fällig. Bei Stornierung von weniger als 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn werden 100% des vereinbarten Entgeltes fällig.
- Höhere Gewalt, Unplanbares & Wetter: Bei Eintritt unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände (dazu zählen auch Verkehrssituationen, Pannen, Unfälle, behördliche Anordnungen) oder bestimmter Naturereignisse (z.B. Hitze, Sturm, Gewitter o.ä. – Maßgebend für Wettervorhersagen sind die Prognosen und Warnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD)) ist schnellstmöglich eine Absprache über Absage, Terminänderung oder Alternativen zu treffen. Alternativen oder Programmänderungen können u.U. Mehrkosten verursachen und sind entsprechend zusätzlich zu vergüten.
Falls eine Führung aufgrund o.g. Ereignisse nicht stattfinden kann und ein Ersatztermin sowie Alternativen nicht möglich sind, besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadenersatz oder weitere Haftungsansprüche an die Gästeführerin. Vorab gezahltes Entgelt wird erstattet. Für bereits entstandene Aufwendungen kann seitens der Gästeführerin eine angemessene Entschädigung berechnet werden. - Abbruch der Führung: Die Gästeführerin ist berechtigt, eine Führung zu unterbrechen oder ganz abzubrechen, wenn während der Führung äußere Umstände eintreten, die die Unternehmung und/oder die Sicherheit der Teilnehmer gefährden bzw. die Durchführung für eine oder alle Parteien unzumutbar wird, z.B. höhere Gewalt, Naturereignisse oder sonstige unvorhergesehene Umstände. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadenersatz oder Rückerstattung/Erlassung des Entgeltes für bereits erbrachte Leistung.
- Abbruch der Führung aufgrund von Fehlverhalten der Teilnehmer: Wird die Sicherheit durch Fehlverhalten gefährdet oder eine Durchführung unzumutbar erschwert, wird die Gästeführerin den Gruppenverantwortlichen darauf hinweisen und ihn auffordern, Abhilfe zu schaffen – bei Gruppenbuchungen ist dies nicht die Aufgabe der Gästeführerin!!! Sollte der Gruppenverantwortliche dieser Aufforderung nicht nachkommen bzw. kein Ergebnis erzielen, ist die Gästeführerin berechtigt, die Führung teilweise oder komplett abzubrechen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Durchführung, Schadenersatz oder Erstattung bezahlten Entgeltes. Es ist der volle Betrag für die Führung fällig.
- Verspätungen am Treffpunkt: Bei Verspätungen (auch zu erwartenden Verspätungen) am genannten Treffpunkt ist umgehend Kontakt aufzunehmen, um ggf. weitere Absprachen zu treffen oder die Wartezeit zu verlängern. Ein verspätetes Eintreffen der Gruppe kann u.U. zu Programmänderungen oder Kürzungen führen – ein Anspruch auf vollständige Erbringung der Leistung besteht in diesem Fall nicht.
- Wartezeit: Ohne weitere Benachrichtigung beträgt die Wartezeit für Gruppenführungen (bis zu 3 Stunden) maximal 15 Minuten – bei Reisegruppen für Halbtages- oder Tagesprogramme max. 30 Minuten.
- Nichterscheinen: Bei komplettem Nichterscheinen ohne Benachrichtigung wird nach abgelaufener Wartezeit das volle vereinbarte Entgelt fällig.
- Ausfall / Verspätung der Gästeführerin: In diesem Fall nehme ich mit Euch so schnell wie möglich Kontakt auf, um eine Absprache über Programm-/Terminänderung oder Absage zu treffen. Bei komplettem Ausfall wird ggf. bereits gezahltes Entgelt erstattet – darüberhinausgehende Entschädigungsansprüche seitens des Veranstalters / der Gruppe bestehen nicht.
- Haftung: Die Teilnahme an den Führungen erfolgt auf eigene Verantwortung. Jeder Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung für sein Handeln, seine Ausrüstung und seine Gesundheit. Ebenso besteht eine Mitwirkungspflicht, zum Gelingen der gemeinsamen Veranstaltung beizutragen.
Eine Haftung kann nur für meine Gästeführer-Leistung übernommen werden. Die Haftung für Schäden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen der Gästeführerin.
Über meine Mitgliedschaft in der AG Gästeführungen im Landkreis Rotenburg/Wümme besteht über den Bundesverband der Gästeführer in Deutschland e.V. (BVGD) eine Berufshaftpflichtversicherung sowie eine Vermögensschadenversicherung: Generali Versicherung AG, 81731 München, Geltungsbereich weltweit - Gastronomische Angebote / zusätzliche Programmpunkte: Gastronomische Angebote sowie zusätzliche/optionale Programmpunkte (z.B. Schiffsfahrten, Besichtigungen etc.) sind vom Veranstalter direkt beim Leistungserbringer zu buchen und zu bezahlen. Hier gelten die Konditionen und Storno-Regelungen des jeweiligen Anbieters. Diese Leistungen werden getrennt von meiner Gästeführung erbracht, so dass jeder Leistungserbringer ausschließlich für seine eigenen Leistungen haftet.
- Kombinierte Veranstaltungen / Programmpunkte mit Kooperationspartnern: Bei kombinierten Veranstaltungen handelt es sich um ein gemeinschaftliches Angebot mit meinen Kooperationspartnern. Vertragspartner eines Programmpunktes ist der jeweils genannte Anbieter für die entsprechende Leistung. Jeder Leistungserbringer haftet eigenverantwortlich ausschließlich für seinen Leistungsanteil – eine gesamtschuldnerische Haftung ist ausgeschlossen.
- Mindestteilnehmerzahl bei Gruppen: Für meine Gruppen-Angebote gibt es u.U. eine maximale Teilnehmerzahl – jedoch keine Mindestteilnehmerzahl. Bei kombinierten Veranstaltungen kann dies abweichen – daher ist eine Absprache vor Buchung erforderlich.
- Gesundheitliche Einschränkungen von Gästen: Mobile Einschränkungen (erforderliche Rollstühle oder Rollatoren etc.) oder andere Beeinträchtigungen sind vor der Buchung mitzuteilen und bedürfen ggf. weiterer Absprachen.
- Verantwortliche Gruppen-Leitung: Es ist für die Veranstaltung eine verantwortliche Leitung des Organisators / Veranstalters zu benennen, die während der gesamten Veranstaltung anwesend sein muss.
- Teilnahme Minderjähriger: Minderjährige können nur in Begleitung mindestens einer Aufsichtsperson über 18 Jahren teilnehmen.
- Aufsichtspflicht: Zu den Leistungen meiner Führung bei Gruppen-Veranstaltungen zählt nur die fachliche Aufsicht! Die allgemeine Aufsicht (z.B. Überprüfen der Anwesenheit, Einhalten von Regeln, Absprache mit Teilnehmern usw.) ist Sache das Organisators / Veranstalters oder einer von ihm beauftragten Person, die während der gesamten Veranstaltung anwesend sein muss!
- Die Teilnahme an meinen Führungen erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko! Jeder Teilnehmer trägt die Eigenverantwortung für sein Handeln und hat eine Mitwirkungspflicht, zum Gelingen der gemeinsamen Veranstaltung beizutragen.
- Mitnahme von Hunden: Das Mitführen von Hunden ist bei einigen Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsorten nicht möglich. Eine Abstimmung hierüber ist vor Auftragserteilung erforderlich!
- Filmen, Fotografieren sowie Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken während der Veranstaltung sind nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis gestattet. Sollten weitere Genehmigungen für die Aufnahmen und ggf. Veröffentlichung erforderlich sein (z.B. durch Behörden, Personen etc.), sind diese im Vorfeld selbständig einzuholen und zum Termin mitzubringen.
- Letzte Abstimmung ca. 14 Tage vor Veranstaltungstermin: Bitte nehmt ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung nochmals Kontakt mit mir auf! Hier können wir aktuelle Informationen austauschen oder Änderungen besprechen. Bitte habt Verständnis dafür, dass gerade im Bereich Naturführungen nicht alles langfristig planbar ist!
Für alle Buchungen / Teilnahme an den Veranstaltungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Gästeführerin.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
Stand: 14.10.2025